ÖCV - Hubertuszirkel

Mag. Erich Klansek

Jagd als Faktor der Wilderhaltung

In meinem Vortrag möchte ich den Versuch wagen, die "Jagd als Faktor der Wilderhaltung" ein wenig selbstkritisch zu beleuchten. Nach ersten Recherchen, welchen Beitrag die Jagd im engeren Sinne zur Wilderhaltung liefern kann, würde man meinen, dass eine Bejagung von Wildtieren wohl kaum zu deren Erhaltung beitragen kann, denn ohne jegliche jagdliche Einflüsse könnte sich doch ein natürliches System mit seinen selbstregulatorischen Kräften etablieren und sich in ein dynamisches Gleichgewicht einpendeln.

In Forst- und Jagdkreisen wird man aber der Überzeugung sein, dass zum Beispiel ein Überhandnehmen des Schalenwildes durchaus zu Schäden am Wirtschaftswald führt. Dies gilt für nahezu alle Pflanzenfresser in verschiedensten Lebensräumen, wenn sie hohe Populationsdichten erreichen.

Worum es uns aber eigentlich gehen sollte, ist die Erhaltung gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume. Inwiefern hier die Jagd - nicht bloß als das Töten von Wildtieren zu verstehen - zur Arterhaltung auch von inzwischen seltenen Tierarten beitragen kann, wird derzeit kontrovers diskutiert. Allein die Schuss- und Schonzeiten-Regelungen in den einzelnen Landesjagdgesetzen verfolgen als Ziel die Vermeidung sowohl einer Über- als auch Unternutzung aller im Jagdgesetz aufgeführten Tierarten.

Ich beabsichtige nun nicht, alle Tierarten vom Adler bis zum Wildtruthahn abzuhandeln, sondern will mich in alphabetischer Reihenfolge auf jene Arten beschränken, deren Bejagung häufig auf öffentlichen Widerstand stößt.

Adler Ganzjährig geschont
Alpendohle Ganzjährig geschont
Aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen
Alpenhase Ganzjährig geschont
Auerhahn Ganzjährig geschont
Auerhenne Ganzjährig geschont
Bär Ganzjährig geschont
Birkhahn 1. 5. - 31. 5.
Birkhenne Ganzjährig geschont
Bläßhuhn 1. 8. - 28. 2.
Bussarde Ganzjährig geschont
Dachs 16. 6. - 15. 1.
Damwild 1. 9. - 15. 1.
Eichelhäher 1. 8. - 15. 3.
Aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen
Elch Ganzjährig geschont
Elster 1. 8. - 15. 3.
Eulen Ganzjährig geschont
Falken Ganzjährig geschont
Fasane 1. 10. - 31. 12.
Abweichungen durch Bezirksweise Regelungen möglich
Feldhase 1. 10. - 31. 12.
In Weingärten und in den an Weingärten angrenzenden Grundflächen Bis zu einer Tiefe von 200m sowie in Weingartenrieden in den von Weingärten ganz oder teilweise umschlossenen Grundflächen:
1. 10. - 31. 1.
Fischotter Ganzjährig geschont
Fuchs 1. 1. - 31. 12.
Gamswild:  
Bock (I, II, III) 1. 7. - 31. 12.
Gais (III) 1. 7. - 31. 12.
Sonstige 1. 8. - 31. 12.
Geier Ganzjährig geschont
Graureiher Ganzjährig geschont
Im Bereich von Fischteichen und sonstigen Fischzuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen, Schußzeit vom 1. 9. - 28. 2.
Habicht Ganzjährig geschont
Haselhahn 16. 9. - 31. 10.
Haselhenne Ganzjährig geschont
Haubentaucher Ganzjährig geschont
Iltis 1. 1. - 31. 12.
Kolkrabe 1. 10. - 31. 12. - (nur südlich der Donau)
Kormoran Ganzjährig geschont
Abschuß regional nach den Bestimmungen der NÖ Kormoranverordnung
Krammetsvogel Ganzjährig geschont
Luchs Ganzjährig geschont
Marder:  
Edelmarder 1. 11. - 28. 2.
Steinmarder 1. 1. - 31. 12.
Marderhund 1. 1. - 31. 12.
Milane Ganzjährig geschont
Muffelwild 1. 6. - 31. 12.
Murmeltier Ganzjährig geschont
Nebelkrähe 1. 1. - 31. 12.
Aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen
Rabenkrähe 1. 1. - 31. 12
Aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen
Rakelhahn 1. 1. - 31. 12.
Rakelhenne Ganzjährig geschont
Rebhuhn 16. 9. - 30. 9. und 16. 11. - 30. 11.
Abweichungen durch Bezirksweise Regelungen möglich
Rehwild:  
Rehbock 16. 5. - 15. 10.
Schmalgais 16. 5. - 31. 5. und 16. 8. - 31. 12.
Sonstige 16. 8. - 31. 12.
Rotwild:  
Hirsch (I, II, III) 1. 8. - 31. 12.
Schmalspießer 1. 6. - 31. 12.
Nichtführende Tiere 1. 6. - 31. 12.
Sonstige Tiere 1. 8. - 31. 12.
Kalb 1. 7. - 31. 12.
Saatkrähe Ganzjährig geschont
Aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen
Schneehuhn Ganzjährig geschont
Schwäne Ganzjährig geschont
Sikawild:  
Hirsch 1. 9. - 15. 1.
Tier 1. 8. - 15. 1.
Kalb 1. 8. - 15. 1.
Sperber Ganzjährig geschont
Steinhuhn Ganzjährig geschont
Steinwild Ganzjährig geschont
Trapphahn Ganzjährig geschont
Trapphenne Ganzjährig geschont
Wachtel Ganzjährig geschont
Waldschnepfe (andere Schnepfenarten geschont) 1. 9. - 31. 12. und 1. 3. - 15. 4.
Waschbär 1. 1. - 31. 12.
Weihen Ganzjährig geschont
Wiesel 1. 1. - 31. 12.
Wildenten:  
Stockenten 1. 9. - 31. 12.
Krick-, Knäk-, Pfeif-, Schnatter-, Spieß-, Löffel-, Tafel-, Reiher- und Schellente 1. 10. - 31. 12
Wildgänse 1. 8. - 31. 1.
Wildkaninchen 1. 1. - 31. 12.
Wildkatze Ganzjährig geschont
Wildschweine:  
Keiler 1. 1. - 31. 12.
Bache 1. 1. - 31. 12.
Führende Bache 16. 7. - 15. 2.
Schußzeit vom 1.9. - 28.2.
Frischling 1. 1. - 31. 12.
Wildtauben:  
Hohltaube Ganzjährig geschont
Ringeltaube 15. 9. - 31. 1.
Türkentaube 18. 9. - 28. 2.
Turteltaube 15. 9. - 31. 1.
Wildtruthahn Ganzjährig geschont
Wildtruthenne Ganzjährig geschont
Wolf Ganzjährig geschont

Wenn ich mit der ersten Spezies, dem Adler, beginne, meine ich damit den Steinadler. Er war zu Beginn des 20. Jahrhunderts sicherlich stark gefährdet. Von Prof. Girtler wurde die Wilderei im Alpenraum bereits zuvor humorvoll geschildert, dem kann ich kaum Originelleres hinzufügen. Tatsache ist, dass es zu jener Zeit für junge Menschen im Alpengebiet eine Mutprobe war, Eier aus Adlerhorsten zu entfernen, heute würde man sagen, das Gelege zu plündern. Damals haben diese waghalsigen Aktionen zur Rettung für Haustiere und vordergründig auch zum Schutz der Kleinkinder stattgefunden. Auch die holde Weiblichkeit war über derart mutiges Engagement unverheirateter Burschen angetan. Nicht selten zeigte dieser Aktionismus auch seine Wirkung, zumal es ja kaum zu heute vergleichbare Sicherheitsvorkehrungen wie beim Klettern oder Bungee Jumping gegeben hat. Der Steinadler war knapp vor der Ausrottung, bis er sich durch ganzjährige Schonung in allen Alpenländern dermaßen erholen konnte, dass dieser Lebensraum inzwischen bereits gesättigt zu sein scheint und er keineswegs mehr zu den gefährdeten Greifvogelarten zählt. Auf weitere Adler wie den Seeadler, den Kaiser- und den Steppenadler etc. trifft dies leider nicht zu.

Die zweite Art in der Tabelle, der Alpenhase, in der zoologischen Systematik auch als Alpenschneehase bezeichnet, kommt in seinem Lebensraum nur in geringer Populationsdichte vor, Schäden an Forstpflanzen sind durch ihn kaum zu fürchten. Eine pflegliche, moderate Nutzung kann daher erfolgen, ohne der Population zu schaden. Dennoch stellt sich an diesem Beispiel die Frage, ob es notwendig ist, sozusagen als jagdliches Erlebnis diese Art zu bejagen. In einigen Bundesländern, so auch in Niederösterreich, ist er allerdings ganzjährig geschont.

Bei dem nächsten Tier, dem Auerhahn, darf eben nur dieser und nicht die Henne erlegt werden, und zwar nur im Frühjahr, wenn möglich nach der Hauptbalz. Die Balzjagd kristallisiert sich allerdings zu einem Problem für die nächste Zukunft heraus, das einer Lösung bedarf. Einwerfen möchte ich als Privatmeinung, dass es wahrscheinlich keinem Jäger einfallen würde, im Frühjahr für eine Bejagung des Fasanhahnes einzutreten, also am Beginn des Fortpflanzungsgeschehens, wenn nach erfolgter Wintersterblichkeit die Populationsdichte am niedrigsten ist. Natürlich wird auch die Meinung vertreten, dass beim Auerwild in der Regel die Balz bereits beendet ist und durch den Eingriff lediglich sogenannte Raufer zur Strecke kommen. Diese Raufer sind allerdings meist A-Hahnen, die das Sozialgefüge am Balzplatz bestimmen und das Fortpflanzungsgeschehen auch noch während der Nachbalz wesentlich beeinflussen können. Herbsttreibjagden auf Auerwild, wie sie in Skandinavien auf Rauhfußhühner üblich sind, dienen hier den EU-Beratern bei der Erstellung von Jagdzeiten vermutlich als Vorbild. Traditionen, die der Erhaltung einer im Bestand rückläufigen Wildart abträglich sind, werden in Zukunft zu überdenken sein, auch wenn die Rückgangsursachen nachweislich nicht allein durch die Bejagung selbst, sondern weit mehr durch Veränderungen der Lebensräume bedingt sind.
Das jagdliche Erlebnis, den großen Hahn zur Balzzeit zu erlegen, ist natürlich ein wesentlich höheres, als ihn niederwildartig im Flug herunterzuholen. Als zusätzliches Argument für die Frühjahrsjagd im Alpenraum kommt noch hinzu, dass zur Herbstbalz des Auerwildes die Hirschbrunft stattfindet und sich dadurch eine Überschneidung der Bejagung zweier jagdlich hochstehender Wildarten ergeben würde. Eine ganzjährige Schonung der Henne ist allerdings nach wie vor das mindeste, das man ihr gewähren muß, denn als Bodenbrüter ist sie gegen Beutegreifern, sei es Haar- oder Federraubwild, wesentlich stärker ausgesetzt als der Hahn und dadurch entsprechend gefährdeter.

Um bei der alphabetischen Abhandlung zu bleiben, kämen wir jetzt zum Bären, wobei wohl der Braunbär gemeint sein muss. Sein Vorkommen erregt die Gemüter sowohl in Jägerkreisen als auch unter der nicht-jagenden Bevölkerung aus unterschiedlichsten Beweggründen. Bei entsprechender Anpassung an geeignete Lebensräume und einem Anwachsen über eine sich selbst erhaltende Populationsdichte ist eine Aufhebung der ganzjährigen Schonung durchaus denkbar. Es könnten aber unter Umständen auch entsprechende Abschüsse notwendig werden.

Die Situation des Birkhahnes entspricht jener des Auerhahnes. Der Ansitz nahe der Balzarena ist ein intensives Jagderlebnis, wo man sozusagen am Hauptgeschehen der Fortpflanzung beteiligt ist, und entsprechende Trophäenqualität erbeuten kann.

Mit dem Bleßhuhn komme ich zu einem häufigen Wasservogel, der seltene Arten in seinem Lebensraum durchaus negativ beeinträchtigen kann. Warum: Das Bleßhuhn - oder die Bleßralle, um sie systematisch zu den Rallen zu zählen - ist eine Vogelart, die sämtliche ökologische Nischen, sei es Nistplätze, sei es Futter- bzw. Nahrungsplätze am Wasser besetzt und bei entsprechender Dichte für andere Vögel zum Problem wird. Da das Bleßhuhn nur mit hoher Kochkunst genusstauglich wird, ist es durch Bejagung heute wohl kaum mehr gefährdet. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sogenannte "Belchenschlachten", wie sie seinerzeit am Bodensee durchgeführt wurden, die Population in ihrem Bestand beeinträchtigen könnte. Wenn Jagd als Faktor der Wilderhaltung zur Diskussion steht, ist jedoch eine geringe Entnahme von Bleßhühnern in sensiblen und zum Beispiel für seltene Limikolen attraktiven Gewässerabschnitten durchaus vertretbar.

Dem Brachvogel geht es wie vielen anderen seltenen Wasservogelarten, die auf spezielle Lebensräume angewiesen sind. Als Bodenbrüter hat er in gerade auch für ihn besonders geschützten Biotopen, d.h. Schutzgebieten, kaum die Chance, sein Gelege oder seinen Nachwuchs auf Grund der Nichtbejagung seiner Fressfeinde durchzubringen. Hier trifft die Vision "Lebensraumschutz ist Artenschutz" nur bedingt zu: Der Lebensraum ist die Voraussetzung zur Etablierung einer Fortpflanzungsgemeinschaft, die Reduzierung nicht gefährdeter Beutegreifer auf ein Maß, welches auch das Überleben in ihrem Fortbestand gefährdeter Arten ermöglicht, sollte daher nicht grundsätzlich tabuisiert werden.

Wir sind nun erst bei "B" wie Bussard. Seit der generellen Schonung der Greifvögel ist er neben dem Habicht stetiger Zankapfel zwischen Ornithologen und Jägern. Den Greifvogelschützern dient er als Beispiel dafür, dass er lediglich in der Lage sei, Satzhasen und Hühnervogelküken zu schlagen und somit keinen Einfluss auf den Fortbestand der Feldhasen- und Bodenbrüterpopulationen hätte. Bei hoher lokaler Dichte - weniger in der Balz und Brutperiode - während des Frühjahrszuges ist aber sein Eingriff in Niederwildpopulationen vermutlich relativ hoch. Was ist zu tun? Die zum Teil praktizierte Abschussfreigabe von 2 Mäusebussarden + 1 Habicht pro Revier und Jagdsaison mag zwar eine jagdpolitische und greifvogelschutzorientierte Kompromisslösung darstellen; dennoch ist diese Regelung jagdlich kaum von Relevanz, da Dutzende Mäusebussarde das Revier im Frühjahr bevölkern bzw. Hunderte Individuen durchziehen, eine Abschussfreigabe jedoch erst im Herbst erfolgt. Bei Abschussfreigabe im Herbst - zum Aufgang der Niederwildjagden - ist der Eingriff auf durchziehende Mäusebussarde jedoch belanglos, da sie nicht in der Lage sind, ausgewachsenes und ausgefiedertes Niederwild zu schlagen. Außerdem dominieren im Herbst Mäuse im Nahrungsspektrum des Bussards. Wenn zu dieser Zeit theoretisch Tausende Mäusebussarde allein in NÖ erlegt werden, würde dies kurzfristig zu einer Erhöhung der Überlebensrate von Feldhasen, Kaninchen, Ratten und Mäusen in den Überwinterungsgebieten des Bussards in Südeuropa führen, aber keineswegs die Wintersterblichkeit des mitteleuropäischen Niederwildbestandes mindern. Die Bejagung einer "Allerwelts-Greifvogelart" wie des Mäusebussards hätte unter diesen Umständen wohl kaum eine Auswirkung auf seinen Bestand, dem Image der Jagd würde sie auf jeden Fall schaden.

In meinen folgenden Ausführungen möchte ich mich aus Zeitgründen von der alphabetischen Reihenfolge lösen und mich noch auf einige, für die jagdliche Praxis interessante Wildarten beschränken.

In meinem Thema "Jagd als Faktor der Wilderhaltung" müssen natürlich auch Exoten vorkommen. Von jagdlicher Seite sind das Mufflon aus Korsika, das Damwild aus Kleinasien, der Elch aus Skandinavien mehr oder weniger erwünscht, während Waschbär und Bisamratte (aus Pelztierfarmen), Luchs, Bär, Wolf und Schakal (als Re-Immigranten oder wiedereingebürgert) auf Widerstände in Jägerkreisen treffen. Hier geht es nicht mehr um die Arterhaltung seltener Wildarten, sondern um das Selbstverständnis des Jägers als Hüter nutzbarer Wildarten und somit auch als Wirtschaftsfaktor. Die Einbringung von bisher in unserer Kulturlandschaft nicht vertretener Tierarten erfolgt in der Regel jedoch ungewollt und unbemerkt. Durch den weltweiten Handel mit Pflanzen und Tieren werden unzählige fremdländische Arten "importiert", die, wenn sie sich nicht zu Schädlingen vermehren, kaum jemanden stören. Oder ist uns bewusst, dass wir mit dem Anbau der Kartoffel, der Sonnenblume und von Getreidearten wie dem Mais, der Pflanzung von Kanadapappeln und Ölweiden, der Robinie, der Kastanie und des Götterbaumes, der fremdländischen Koniferen in den Hausgärten etc. die ehemalige heimische Flora und Fauna, das heißt das sogenannte ökologische Gleichgewicht in unserer Kulturlandschaft ganz schön aus den Angeln gehoben haben? Die erwähnten Kulturpflanzen sehen wir als wirtschaftliche Notwendigkeit, Zierpflanzen als Bereicherung des Landschaftsbildes.
Mit Einwanderern oder eingebürgerten Tieren gibt es hingegen größere Identitätsprobleme. Zur Zeit kommt Gottlob jedenfalls noch niemand auf die Idee, Elefanten, Nashörner oder Giraffen zur Bereicherung der heimischen Fauna einzubürgern. Für Großwildjäger wären sie allemal von jagdlichem Interesse und unsere Klavierbauer wären z.B. nicht vom Elfenbeinschwarzmarkt abhängig, um hübsche Tastaturen herzustellen.

Nebel- und Rabenkrähe (Aaskrähen), Eichelhäher und Elster kommen zwar in allen Bundesländern häufig vor, unterliegen aber den unterschiedlichsten jagd- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, d.h., dass diese Arten im Jagdgesetz nicht als jagdbare Tierart vertreten sind (z.B. Kärnten und Oberösterreich) oder befristete Jagdzeiten bis hin zu ganzjähriger Schusszeit (Niederösterreich) vorgesehen sind. Als Singvögel rufen sie naturgemäß Emotionen hervor, und ihre Bejagung (oder der Fang) wird vielfach als unnötige Hegemaßnahme angesehen. Im Osten Österreichs kann jedoch die hohe Populationsdichte der Nebelkrähe zu empfindlichen Einbußen von Junghasen im Frühjahr und Gelegeverlusten auch seltener und gefährdeter Bodenbrüter führen.

Eine bereits vor Jahrhunderten eingebürgerte Art ist der Fasan. Jagdlich als Flugwild hochinteressant, wird er von Ornithologen noch immer als Fremdling angesehen. Was den "Colchicus", den ringlosen Kupfer- oder Böhmischen Jagdfasan betrifft, hätte sich dieser inzwischen ohne menschliche Hilfe vermutlich auf natürliche Weise aus dem Kaukasusgebiet nach Norden und somit auch nach Mitteleuropa ausgebreitet; ähnlich der Türkentaube, der in den letzten Jahrzehnten eine enorme Arealerweiterung bis nach Nordeuropa und England gelungen ist.

Dem Jäger und Heger als Garant zur Erhaltung des Fasans in der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft obliegt es, durch wildfreundliche Gestaltung des Lebensraumes, durch Fütterungsmanagement, durch Raubwildkontrolle und durch umsichtige Planung der jagdlichen Nutzung langfristig bejagbare Besätze zu sichern. Wie unter den Schalenwildarten das Rotwild, erfordert beim Niederwild der Fasan den höchsten Aufwand in der Bewirtschaftung. So zeigt die Erfahrung, dass über den Winter eine hohe Hennensterblichkeit die Regel ist. Ursachen dafür liegen sowohl in wenig geeigneten Wintereinständen und der hohen Raubwilddichte, im besonderen aber auch im unausgereiften Fütterungs-management: Fasanhahnen neigen dazu, an Schütten nur wenige, vermutlich ranghöhere, Hennen zu dulden. Der Rest der Hennen ist daher gezwungen, zum Teil weit außerhalb des Schüttenbereiches das Futter zu suchen. Dort finden sie dieses jedoch kaum in ausreichendem Maße, wodurch ihre Kondition geschwächt wird und diese Hennen außerdem durch den meist vorhandenen Deckungsmangel Beutegreifern zum Opfer fallen. Fasanenfütterungsmanagement muß daher auf eine gute Verteilung der Futterstellen nach den Bedürfnissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur des Fasans abgestimmt sein, um den erwähnten hohen Winterverlusten vorzubeugen.

Mit dem Feldhasen, einer mir persönlich sehr am Herzen liegenden Art, komme ich langsam zum Ende meiner Ausführungen. Nach wie vor ist von seiner Potenz nichts abhanden gekommen, der Fortpflanzungserfolg wird jedoch durch die immens hohe Junghasensterblichkeit beeinträchtigt. Einer Bejagung des Feldhasen ist daher nur dann nichts mehr entgegenzusetzen, wenn bei guten Stammbesätzen (in Feldrevieren mindestens rund 30 Hasen pro 100 Hektar bejagbarer Fläche) entsprechende Zuwächse während der Fortpflanzungsperiode zu verzeichnen sind. Ein Monitoring in Form wiederholter Scheinwerfertaxationen in den Nachtstunden ist dabei unerlässlich, denn eine mehrjährige Erlegungsrate über der Zuwachsrate würde eine empfindliche Reduktion der Populationsdichte und somit einen Einbruch des Besatzes zur Folge haben. Wie das Gesagte für den Feldhasen vielerorts sehr drastisch erfolgte und es bei erreichter geringer Besatzdichte kaum mehr Möglichkeiten zu einer Anhebung des Besatzes gibt, gilt umgekehrt für hohe Fuchs- und Schwarzwilddichten: Wenn die jagdliche Entnahme nicht über den jährlichen Zuwachs hinaus erfolgt, kann weder eine Bestandeskontrolle oder eine sogenannte Regulierung, noch eine Verringerung der Populationsdichte erwartet werden.

Vielfach liebgewonnene Traditionen, die es erlauben, sich wie an einem Geländer "entlangzuhandeln", werden dabei neu überlegt werden müssen, wenn die Jagd als Faktor der Wilderhaltung den erwünschten gesellschaftlichen Wert beibehalten soll.

Für Österreich stellt sich abschließend die Frage: In welchem Maße ist die Jagd, also direkte menschliche Verfolgung, für die Gefährdung oder Ausrottung von Arten im letzten Jahrhundert verantwortlich ? Mir fällt dazu keine einzige Art ein. Im Gegenteil, viele durch andere Ursachen gefährdete Populationen konnten durch zielführende Lebensraumverbes-serungsmaßnahmen, nicht zuletzt durch die Initiative und Finanzierung der Jäger, in ihrem Bestand gesichert und somit vom Aussterben bewahrt werden.

Dieser Beitrag wurde am Seminar in Geras 2000 vorgetragen und in der Festschrift "15 Jahre ÖCV - Hubertuszirkel", 2001 publiziert.