Hubertusstock des ÖCV – Hubertuszirkels
Der „Hubertusstock“ geht als Wanderpreis in den Besitz desjenigen über, der auf einer Gesellschaftsjagd des ÖCV – Hubertuszirkels einen Fuchs erlegt.
Werden während einer Jagd mehrere Füchse erlegt, so zählt der zuletzt erlegte Fuchs.
Nimmt der Erleger den „Hubertusstock“ an, verpflichtet er sich, auf ein kleines Metallschildchen seinen abgekürzten Vornamen, seinen Nachnamen und den Tag der Erlegung des Fuchses auf seine Kosten gravieren zu lassen und dieses Schildchen am „Hubertusstock“ anzubringen.
Die Schildchen sollen möglichst gleich groß sein. (Für die nächsten 10 Jahre sind die Schildchen bereits vorhanden.) Der jeweilige Besitzer verpflichtet sich weiterhin, den „Hubertusstock“ aufzubewahren.
„Der „Hubertusstock“ ist zu jeder Gesellschaftsjagd des ÖCV – Hubertuszirkels mitzubringen oder mitzugeben und wird, wenn der Fall einer Erlegung eines Fuchses wieder eingetreten ist, nach der Jagd beim Schüsseltrieb weiter verliehen.
Sollte während der Jagd kein Fuchs erlegt werden, so erhält den „Hubertusstock“ der Erleger des letzten Stückes Nieder-, bzw. Flug- oder Schwarzwildes.
Ist der Platz am „Hubertusstock“ restlos mit Schildchen besetzt, geht er in das Eigentum des ÖCV – Hubertuszirkels über und wird als Erinnerungsstück aufbewahrt.
Die Anschaffung eines neuen „Hubertusstocks“ soll dann wieder als Stiftung eines Zirkelmitgliedes oder aus einer Umlage erfolgen.